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Zitat des Tages: Frühester Ausbildungsbeginn – keine Kinderarbeit

„Aber als Regel kann wohl ein Alter zwischen 3 und 4 Jahren als untere Grenze für den Beginn der Ausbildertätigkeit angesehen werden. Was darunter liegt, muss als „Kinderarbeit“ bezeichnet werden und hat mit Sicherheit bis auf wenige Ausnahmen einen frühzeitigen Verbrauch des Pferdes zur Folge, von der damit verbundenen psychischen Belastung einmal abgesehen.“ Aus „Dogmen der Reitkunst“ von Kurt Albrecht, 1996

 

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