Kommentar: Von wegen Tierschutz…
Es hörte sich ja so sich spektakulär an: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hatte aufgrund einer Anzeige der Tierrechtsorganisation Peta ein Ermittlungsverfahren gegen das Team um Hengst Totilas im vergangenen Oktober eingeleitet. Und nun? Sieht es ganz danach aus, dass von der werbewirksamen Aktion von Peta nichts übrig bleibt. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ heute meldete, werden die Ermittlungen wohl eingestellt. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wollte das gegenüber den DS allerdings noch nicht bestätigen, offiziell solle erst in zwei Wochen dazu eine Entscheidung fallen.
Für die meisten nicht ganz sachunkundigen Beobachter, ist es aber kaum eine Überraschung, dass die Ermittlungen wohl eingestellt werden. Die juristischen Hürden für eine Verurteilung, und in diesem Fall dem Nachweis individueller Schuld, sind zu Recht in einer Demokratie sehr hoch. Im vergangenen Oktober sprachen die Dressur-Studien mit der zuständigen Justiziarin von Peta. Und in dem Gespräch bestätigte sich der Eindruck, den wir vorher schon hatten: Hier war wohl eher der Wunsch nach PR der Auslöser für die Anzeige, statt tiefgründige Recherche zum Thema.
Zwei Dinge, wollte Peta als tierschutzrelevant überprüft wissen: Zum einen die Trainingsmethode Rollkur und zum anderen die Haltungsbedingungen. Es gibt bisher nur eine dokumentierte Situation, in der Rath mit dem sogenannten Low-Deep-Round arbeitet, das war im vergangenen Jahr auf dem Abreiteplatz beim Turnier in Hagen. Davon gibt es wohl einige Fotos, aber wenn das alles war, was Peta vorlegte, dann ist das schlicht und ergreifend aus juristischer Sicht viel zu wenig. Und die Familie Rath wird wohl kaum vor den Staatsanwälten geritten und besonders heftiges LDR gezeigt haben…
Und die Haltungsbedingungen? Kaum ein Pferd in der Republik dürfte so umsorgt sein wie Totilas: Mehrmals täglich Bewegung, Hege und Pflege wo es nur nötig ist. Dass ihm der freie Weidegang fehlt, ist unumstritten, aber macht ihn das aus juristischer Sicht zum Tierschutzfall? Nicht so lange er genügend Bewegung hat. Da mag sich die Reiterwelt noch so sehr moralisch echauffieren und natürlich wäre es besser und schöner wenn er frei auf der Weide toben könnte – doch das dürfte die Staatsanwaltschaft kaum beeindrucken, denn sie muss und hat sich an juristischen Vorgaben orientiert und nicht an subjektiver Stimmungsmache einer vermeintlichen Tierrechtsorganisation.
Wer jetzt auf die Frankfurter Staatsanwaltschaft schimpft, weil sie wohl kein Verfahren eröffnet, hat den falschen Schuldigen ausgemacht.
Peta ist es, die der gesamten Anti-Rollkur-Bewegung einen Bärendienst erwiesen hat! Sie hatten jetzt etwas PR, Aufmerksamkeit, vielleicht spendete der ein oder andere sogar. Nur genügend handfestes Beweismaterial, lieferten sie offenbar nicht ab. Wäre Peta ernsthaft an einem Urteil gegen „Rollkur“ interessiert gewesen, hätten sie sich ein anderes „Opfer“ aussuchen können. Aber das wäre ja nicht so prominent und öffentlichkeitswirksam gewesen. Und die Rollkurbefürworter lassen jetzt die Sektkorken knallen. Danke schön, Peta!
Wobei eines die Fans dieses unsäglichen „Ausbildungsmethode“ nicht vergessen sollten: Jeder Anzeige wird individuell geprüft und unter die Lupe genommen. Sollte eines Tages jemand mit Verstand und handfesten Beweisen einen Rollkurreiter anzeigen, dann könnte die Geschichte ganz anders ausgehen … (cls)