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#NRWLandgestütGate: Foto- und Filmverbot wieder aufgehoben

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In einer Anfrage an das nordrhein-westfälische Landgestüt, wollten wir wissen, ob das von der Landstallmeisterin Kristina Ankerhold ausgesprochen Film- und Fotoverbot (inklusive Androhung von Anzeigen bei Zuwiderhandlungen) passend für eine solche öffentliche Einrichtung ist. Heute erhielten wir dazu die Stellungnahme des Landgestüts: Das Film- und Fotoverbot ist wieder aufgehoben.

Hier die Stellungnahme vom heutigen Tage im Wortlaut:

Das NRW Landgestüt sieht sich der Öffentlichkeit und einer transparenten Arbeitsweise
verpflichtet. Traditionell ist das Gestütsgelände öffentlich frei zugängig. Für die Stallungen gelten
großzügige Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr. Bei guter Witterung findet das Training
der Hengste öffentlich zugängig auf dem Außendressurplatz oder auf dem Paradeplatz statt.
Dort werden Landbeschäler geritten, gesprungen oder vor der Kutsche gearbeitet. Züchter*innen
haben jederzeit die Möglichkeit zu Trainingsbesuchen der Landbeschäler.
Private Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich unter Beachtung der Privatsphäre bzw. der
Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden oder Privatpersonen jederzeit möglich. Ausnahmen
bestehen während der Stallruhe, zu bestimmten Zeiten in der Besamungsstation und bei
Lehrgangsprüfungen in der Deutschen Reitschule.
Ein an der Reithalle der Deutschen Reitschule aufgehängtes Film- und Foto-Verbotsschild
sorgte diesbezüglich für Missverständnisse und wird kurzfristig angepasst.
Durch die Corona-Pandemie bedingt, sind die Gestütstore derzeit für Besucherinnen und
Besucher geschlossen. Das Gelände kann nur nach Anmeldung und unter Einhaltung von
Corona-Schutzmaßnahmen betreten werden.