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Standpunkt: Wie viel Tierschutz darf es denn sein?

Standpunkt: Wie viel Tierschutz darf es denn sein?

Im Tierschutz-Verdachtsfall des Ausbildungsstalls M. aus Norddeutschland liegt eine ganze Reihe von Vorwürfen auf dem Tisch. Wir haben ausführlich berichtet. Abseits dieses möglichen Tierschutzfalls bleibt die Frage: Wie geht der zuständige Verband damit um? Also die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)? Pardon, seit Kurzem heißt es ja „Pferdesport Deutschland“.

Vor gar nicht allzu langer Zeit hat der Präsident von „Pferdesport Deutschland“, Prof. Dr. Martin Richenhagen, noch in unserem Podcast gesagt, dass selbstverständlich tierschutzrelevanten Hinweisen nachgegangen werde. Im Tierschutz-Verdachtsfall des Ausbildungsstalls M. wurden dem Justiziariat der FN die Kontaktdaten von Zeugen auf dem Silbertablett serviert, dazu eine Liste von knapp 30 Pferden, die von den Vorfällen betroffen gewesen sein sollen.

Zur Erinnerung: Jetzt geht es ausschließlich um die Frage, ob ein Disziplinarverfahren gegen die Stallbetreiber eröffnet wird – um nicht mehr und um nicht weniger. Seit November liegt das Material bei der FN. Nun unsere erneute Anfrage, wie denn der Stand der Dinge sei, ob ein Disziplinarverfahren eröffnet werde? „Die Recherchen sind abgeschlossen“, lautete die lapidare Antwort. Mehr gebe es nicht zu sagen.

Nach unseren Informationen wurden im Rahmen dieser FN-Recherche offensichtlich nicht alle Zeugen befragt, deren Kontaktdaten dem Verband vorlagen. So bestätigte eine ehemalige Kundin von M. auf Anfrage, dass sie von der FN bislang nicht kontaktiert wurde – obwohl sie das Stallgelände nach einem Besuch entsetzt verlassen und ihr Pferd umgehend abgeholt hatte. M. bestreitet auch diese Vorwürfe. Dennoch bleibt die Frage: Wie kann eine Recherche als ‚abgeschlossen‘ gelten, wenn belastende Aussagen gar nicht erst eingeholt wurden?“

Es gibt also einiges an Material. Ob es am Ende für ein strafrechtliches Verfahren reicht, ist offen. Die Polizei hat ihre Ermittlungen – im Gegensatz zur FN – noch nicht abgeschlossen. Doch die FN hat auch einen anderen Auftrag. Hier geht es nicht um Strafrecht, sondern um Lizenzen und Mitgliedschaften. Ein Verband muss nicht abwarten, bis ein Gericht entschieden hat. Er muss prüfen, ob seine eigenen Wertvorstellungen berührt sind.

Bei der Fülle an Informationen, die vorliegt, wäre es naheliegend, ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Auch um zu zeigen, dass Hinweise ernst genommen werden. Das Ergebnis mag offen sein. Aber ein Verfahren ist ein Prüfauftrag und kein Schuldspruch.

Es reicht nicht, nur den Markennamen zu ändern. Wer ernsthaft für Tierschutz und die Pferde eintreten will, muss Glaubwürdigkeit und Haltung beweisen. „Pferdesport Deutschland“, alias FN, bleibt diesen Beweis bisher schuldig (cls).