Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat den Strafrahmen für Pferdemissbrauch erhöht. Es handelt sich dabei um die internen Sanktionen, die die FN verhängen kann, wenn ihr Verstöße gegen das Tierwohl gemeldet werden.
Bisher war eine maximale Geldbuße von 25.000 Euro möglich – dieser Betrag wurde nun auf 50.000 Euro verdoppelt. Zudem soll bei schwerwiegenden Verstößen, bei denen eine – Zitat – „erhebliche Gefahr für die Gesundheit eines Pferdes“ vorliegt, künftig eine Sperre von mindestens zwölf Monaten, ergänzt um eine Geldbuße, verhängt werden können. Zuvor lag die Mindestdauer einer solchen Sperre bei sechs Monaten.
Immerhin ein erster Schritt.
Ist es denkbar, dass diese Änderung der Sanktionsregelungen im Zusammenhang mit der Petition steht, die wir im vergangenen Jahr initiiert haben? Darin haben wir gefordert, die verbandsinternen Strafen bei Tierwohlverstößen deutlich zu verschärfen. Innerhalb kürzester Zeit haben sich 88.000 Menschen dieser Forderung angeschlossen.
Nun also der Schritt der FN – wir werten das als einen ersten Erfolg.
Hier findet Ihr unsere damalige Petition.
Hier der Text der Pressemitteilung der FN:
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat die Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen das Tierwohl deutlich verschärft. Die entsprechenden Änderungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO) und der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) wurden vom Beirat Sport mehrheitlich beschlossen und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Mit der Neuerung soll künftig noch konsequenter und klarer auf unreiterliches Verhalten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz reagiert werden können.
Prof. Dr. Martin Richenhagen, Präsident der FN, begrüßt die Verschärfung ausdrücklich: „Tierwohl ist kein Nebenanliegen, sondern Grundlage unseres Sports. Wer gegen das Tierwohl verstößt, muss spürbarere Konsequenzen tragen. Tierwohl ist für uns nicht verhandelbar.“
Der Strafrahmen wird in mehreren Punkten der LPO und APO erweitert. Zugleich wurden die Kriterien zur Strafzumessung überarbeitet, um Verstöße künftig einheitlicher und transparenter bewerten zu können. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der maximalen Geldbuße von bislang 25.000 Euro auf 50.000 Euro. Neu ist außerdem, dass bei Geldbußen ab 5.000 Euro die Hälfte des Betrags verbindlich zweckgebunden für den Tierschutz im Bereich Pferd eingesetzt werden muss.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, etwa wenn eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit eines Pferdes vorliegt, ist künftig eine Sperre von mindestens zwölf Monaten vorgesehen, ergänzt um eine Geldbuße. Zuvor lag die Mindeststrafe in solchen Fällen bei sechs Monaten.
Die Initiative geht auf eine Empfehlung der FN-Rechtskommission zurück, die sich nach intensiver Beratung mehrheitlich für eine Anpassung ausgesprochen hatte. „Es ist ein wichtiger Schritt, aber kein Schlusspunkt“, betont Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer Sport und ab 1. Oktober Vorstandsvorsitzender der FN. „Wir werden den Weg zu einem noch klareren Schutz des Pferdesports konsequent weitergehen.“ fn-press