Zitat des Tages: Frühester Ausbildungsbeginn – keine Kinderarbeit
„Aber als Regel kann wohl ein Alter zwischen 3 und 4 Jahren als untere Grenze für den Beginn der Ausbildertätigkeit angesehen werden. Was darunter liegt, muss als „Kinderarbeit“ bezeichnet werden und hat mit Sicherheit bis auf wenige Ausnahmen einen frühzeitigen … Weiter lesen