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No-Blood-Rule im Pferdesport: Schon wieder auf der Kippe

Die Regel „Blut am Pferd führt zum Ausschluss vom Wettbewerb“, steht schon wieder auf der Kippe. Bei der kommenden FEI-Jahreshauptversammlung in Hongkong im November dieses Jahres wird den Delegierten ein Regeländerungsvorschlag vorgelegt, der vom Internationalen Springreiter Club (International Jumping Riders Club (IJRC) stammt. Damit soll die ‚No-Blood‘-Regel entschärft werden. Reiter, deren Pferd unter bestimmte Bedingungen Blut aufweist, sollen nicht ausgeschlossen, sondern eine Verwarnung erhalten und weiter am Wettbewerb teilnehmen können. Beißt sich ein Pferd auf die Lippe oder auf die Zunge, soll das Blut weggewischt werden, und der Reiter kann weiter am Wettbewerb teilnehmen, wenn das Pferd noch wettkampftauglich ist. Der Grundsatz: „Blut am Pferd führt immer zum Ausschluss aus der Prüfung“ würde damit im Springreiterreglement aufgehoben. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung stimmt dem bisher grundsätzlich zu, auch wenn sie noch einschränkende Fragen hat.

Der Vorschlag im Detail

Der Regelvorschlag sieht im Detail vor, dass jegliches Blut am Pferd, verursacht durch Zaumzeug oder Ausrüstung oder durch den Reiter während eines Wettbewerbs, zu Konsequenzen führt. Diese Form der Blutung wird als direkte Blutung bezeichnet.

Konkret bedeutet dies:

  • Bei einer ersten Verletzung führt dies zu einer Verwarnung.
  • Bei einer zweiten Verletzung führt dies ebenfalls zu einer Verwarnung.

Sollte der Reiter mehrere Verwarnungen (dies betrifft, wie erwähnt, nur das Springreiten) innerhalb von zwölf Monaten erhalten, folgen eine Geldstrafe von 1.000 Schweizer Franken und eine Sperre von einem Monat.

In anderen Fällen, in denen Blut festgestellt wird (hier: indirektes Blut), weil sich das Pferd offenbar auf die Zunge oder auf die Lippe gebissen hat, oder in Fällen, in denen das Pferd aus der Nase blutet, dürfen die Offiziellen das Blut abwischen oder abwaschen. Das Pferd und der Reiter dürfen den Wettbewerb fortsetzen, es sei denn, das Pferd würde als wettkampfunfähig beurteilt. Bei von dem Pferd „selbst“ zugefügten Wunden oder Nasenbluten erhält der Athlet auch keine Verwarnung, sofern dieser Artikel anwendbar ist.

Die Position der Deutschen Reiterlichen Vereinigung:

Im üblichen Verfahren, dass nationale Vereinigungen ihre Stellungnahme abgeben können, hat sich auch die FN geäußert:

„GER NF – Grundsätzlich begrüßen wir die Idee der Verwarnung für das Springreiten (Jumping Recorded Warning).

Allerdings könnte die Unterscheidung zwischen geringfügigem und mehr als geringfügigem Blut zu unterschiedlichen Ergebnissen zwischen verschiedenen Turnieren und Offiziellen führen. Wie könnte dies definiert werden, um eine gleichmäßige Handhabung der Fälle zu gewährleisten?“

Eine Antwort auf unsere Presseanfrage der FN steht noch aus (in dem Fall verständlich, da sehr kurzfristig, wir werden nach berichten).

Der FEI-Vorschlag im Original übersetzt:

„259.1 Jegliches Blut am Pferd, verursacht durch Zaumzeug oder Ausrüstung oder durch den Reiter/Athleten herbeigeführtes Blut, das während eines Wettbewerbs (vom Aufwärmen bis zum Abschluss etwaiger Nach-Kontrollen/Testungen) festgestellt wird, führt zu folgenden Konsequenzen für die verantwortlichen Person (Person Responsible), ausgesprochen durch den Präsidenten der Bodenjury:

Erste Verletzung – Verwarnung im Springen (Jumping Recorded Warning)
Zweite Verletzung – Verwarnung im Springen (Jumping Recorded Warning)

Sollte dieselbe verantwortliche Person zwei oder mehr Verwarnungen im Springen bei demselben oder einem anderen Event innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung der ersten Verwarnung erhalten, wird ihr eine Geldstrafe von CHF 1’000 auferlegt und automatisch eine Sperre von einem Monat verhängt; diese Sperre beginnt am Tag nach dem letzten Tag des Events, bei dem die zweite Verwarnung ausgesprochen wurde. Die FEI wird die verantwortliche Person benachrichtigen und das Datum der Sperre bestätigen. Um jeden Zweifel auszuschließen: Die Zustellung der Benachrichtigung durch die FEI nach Beginn der Sperre führt in keiner Weise dazu, dass der Beginn der Sperre zurückgestellt oder aufgehoben wird.

259.2 In anderen Fällen von Blut am Pferd, festgestellt während eines Wettbewerbs (zum Beispiel wenn ein Pferd offenbar sich die Zunge oder Lippe gebissen hat oder in Fällen, in denen ein Pferd aus der Nase blutet), dürfen die Offiziellen das Ausspülen oder Abwischen des Bluts genehmigen und die Kombination Reiter/Pferd den Wettbewerb fortsetzen lassen, vorausgesetzt, dass das Pferd gemäß Artikel 259.3 als kampfunfähig beurteilt wird. Der Athlet erhält keine Verwarnung im Springen, wenn dieser Artikel anwendbar ist.

259.3 In allen Fällen von Blut am Pferd gemäß diesem JRs Artikel 259 darf das Pferd nur dann im Wettbewerb verbleiben oder an nachfolgenden Wettbewerben bei der Veranstaltung teilnehmen, wenn die Bodenjury in Absprache mit dem Veterinär-Delegierten festgestellt hat, dass das Pferd wettkampfunfähig ist.“

Quellen:

Der Vorschlag ist auf S. 33 nachlesbar.

Der Vorschlag auf den Seiten der FEI herunterladbar. ANNEX Pt 14.2 – GA25 Jumping Rules Memo (PDF) Inside FEI

Der Vorschlag auf unserer Seite hier gesichert und herunterladbar: bloodrule_versuch_2025_14.2_GA25_Jumping Rules Memo

Historie:

2025: Springreiter versuchen auf FEI-Ebenen No-Blood-Rule aufzuweichen – Artikel von uns aus dem März 2025 über eben diese Initiative

2022: Dressurreiter sehen rot – Artikel von uns

2011: Petition der Dressur-Studien | Fair zum Pferd gegen Vorstoß niederländischer Dressurreitere die No-Blood-Rule abzuschaffen. Die Petition war erfolgreich, die No-Blood-Rule blieb bestehen.